Online-Konsultation zur Errichtung und Betrieb von 2 Windenergieanlagen nach dem Rückbau von 3 Bestandsanlagen (Repowering) im Windpark Worms

Sehr geehrter Besucher,
Sie befinden sich auf den Seiten der Stadtverwaltung Worms zur Online- Konsultation gemäß § 5 Abs. 1, 3 und 4 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planung und Genehmigungsverfahren während der COVID 19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) zum Antragsverfahren der Firma Windpark Worms Repowering GmbH & Co. KG, 55286 Wörrstadt. Die Stadtverwaltung Worms ist zuständig für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens.

Die Online-Konsultation ersetzt pandemie-bedingt den ursprünglich gemäß BImSchG und 9. BImSchV vorgesehenen Erörterungstermin zu oben genanntem Vorhaben. Ziel der Online-Konsultation ist es, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern. Insbesondere denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, wird Gelegenheit gegeben, ihre Einwendungen zu erläutern bzw. ausführlicher zu erklären.

Aktiv teilnahmeberechtigt mit dem Recht zur Äußerung sind genauso wie in einer mündlichen Erörterung:

- die Antragstellerin mit ihren Gutachtern und Sachverständigen und Beiständen

- die EinwenderInnen, die frist- und formgerecht ihre Einwendungen erhoben haben, gegebenenfalls mit ihrem Sach- bzw. Rechtsbeistand

- die am Verfahren beteiligten Behörden

Personen, die keine Einwendungen erhoben haben, bekommen ebenfalls Einsicht in die im Rahmen der Online-Konsultation ausgelegten Beteiligungsunterlagen. Sie sind aber nicht berechtigt, sich dazu im Rahmen der Online Konsultation zu äußern.

Bei Fragen zur Teilnahme oder zum zugrundeliegenden Verfahren, wenden Sie sich bitte an die links unter KONTAKT genannte Stelle.