Online-Konsultation zum Vorhaben der Ferrero OHG mbH,
Michele-Ferrero-Straße 1, 35260 Stadtallendorf

Um welches Vorhaben geht es?
Die Ferrero OHG mbH betreibt am Standort Stadtallendorf eine Anlage zur Herstellung von Süßwaren mit einer Produktionskapazität von 2.700 Tonnen je Tag nach Ziffer 7.31.1.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV sowie weitere immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Bei der Anlage zur Herstellung von Süßwaren handelt es sich um eine Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie. Die Anlage zur Herstellung von Süßwaren setzt sich aus mehreren Produktionslinien zusammen

Am 16.12.2021, eingegangen am 20.12.2021, Eingang der letzten Überarbeitung am 09.11.2022, hat die Ferrero OHG mbH einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für die bestehende Anlage gestellt.

Der Antragsgegenstand beinhaltet:
- die Rodung von 3,35 ha Wald im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplanes (17 g),
- die Errichtung einer Industriehalle (Halle West 3.1),
- die Errichtung einer Anlage bzw. Produktionslinie zur Herstellung von Mon Chéri (räumliche Produktionsverlagerung) in Halle West 3.1
- die Errichtung und Inbetriebnahme eines Alkohollagers mit 480 m3,
- die Errichtung und Inbetriebnahme einer Kälteanlage nach Nr. 10.25 des Anhangs 1 der 4. BImSchV mit 9.200 kg Kältemittel (NH3) und
- die Errichtung und Inbetriebnahme eines Wertstoffzwischenlagers

Die genehmigte Gesamtproduktionskapazität der Anlage zur Herstellung von Süßwaren von 2.700 Tonnen je Tag wird nicht verändert. Die neue Produktionslinie dient der technischen Substitution der Altanlage. Im Schnitt werden 2.580 Tonnen je Tag produziert. Der tierische Anteil liegt in Abhängigkeit der Nachfrage im Markt bei etwa 23 Prozent.

Der Standort der geplanten Anlage ist:

Stadt: Stadtallendorf, Gemarkung: Stadtallendorf, Flur: 44, Flurstücke: 45/216, 567/3 und 567/1

Die Anlage soll in 2025 in Betrieb genommen werden.

Für das Änderungsgenehmigungsverfahren gemäß § 16 Abs. 1 i. V. m. § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) war eine Vorprüfung gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 7 Abs. 1 UVPG durchzuführen. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist.

Demnach ist das Änderungsgenehmigungsverfahren als förmliches Genehmigungsverfahren gemäß § 16 Abs. 1 i. V. m. § 10 BImSchG mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.


Was ist bis jetzt passiert?
Zunächst wurden die eingereichten Antragsunterlagen und Anträge unter Beteiligung der betroffenen Fachbehörden auf Vollständigkeit geprüft. Die Vollständigkeit der Antragsunterlagen konnte daraufhin von der verfahrensführenden Behörde, dem Dez. 43.1 des Regierungspräsidiums Gießen, am 04.11.2022 festgestellt und bestätigt werden.

Am 04.11.2022 wurde das Vorhaben einschließlich des Antrags auf Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG und der Bekanntgabe bezüglich der Feststellung der UVP-Pflicht am 14.11.2022 im Staatsanzeiger für das Land Hessen (Ausgabe 46, S. 1266 – 1267), im Internet auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen und im UVP-Portal des Landes Hessen öffentlich bekannt gemacht.

Die Anträge nach § 8a und § 16 BImSchG einschließlich der Antragsunterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen wurden gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in der Zeit vom 22.11.2022 bis zum 22.12.2022 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen sowie im UVP-Portal des Landes Hessen veröffentlicht. Zudem lagen diese Unterlagen im gleichen Zeitraum in den Städten Stadtallendorf, Amöneburg und Kirchhain sowie beim Regierungspräsidium Gießen in Papierform zur Einsicht aus und konnten dort eingesehen werden.

Innerhalb des Einwendungszeitraums vom 22.11.2022 bis zum 23.01.2023 konnten nach § 10 Abs. 3 BImSchG Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich oder elektronisch per E-Mail bei den oben genannten Auslegungsstellen und beim Regierungspräsidium Gießen erhoben werden.

Insgesamt wurden 34 Einwendungen gegen das beantragte Vorhaben der Ferrero OHG mbH beim Regierungspräsidium Gießen erhoben. Diese Einwendungen betrafen vor allem Belange des Forstes, des Naturschutzes, des Grundwasserschutzes, wassergefährdender Stoffe, des vorsorgenden und nachsorgenden Bodenschutzes sowie Verfahrensfragen zu der UVP oder allgemeine Belange des Klimaschutzes.


Online-Konsultation statt Erörterungstermin
Üblicherweise findet nach der Öffentlichkeitsbeteiligung ein Erörterungstermin statt, in dem die Genehmigungsbehörde mit der Vorhabensträgerin, den betroffenen Fachbehörden, und denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Äußerungen oder Stellungnahmen abgegeben haben, diese Einwendungen, Äußerungen und Stellungnahmen erörtert. Der Erörterungstermin war für den 14.03.2023 und ggf. den 15.03.2023 anberaumt und sollte in der Stadthalle Stadtallendorf stattfinden.

Anstelle des Erörterungstermins findet in der Zeit vom 07.03. – 24.03.2023 eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 4 des Planungssicherungsgesetzes (PlanSiG) vom 20.05.2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiGÄndG) vom 08.12.2022 (BGBl I, S. 2234) statt. Die Durchführung der Online-Konsultation wurde gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 PlanSiG i.V.m. § 73 Abs. 6 Satz 2 bis 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) öffentlich bekannt gemacht.

Dabei wird auf dieser Webseite denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Äußerungen oder Stellungnahmen abgegeben haben, die Möglichkeit gegeben, sich in diesem Verfahren nochmals zu äußern und die Einwendungen näher zu erläutern.


Wer kann mitmachen, wer kann mitlesen?
Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, die Vorhabensträgerin und die Behörden haben die Möglichkeit, auf dieser Konsultationsplattform Diskussionsbeiträge einzustellen.

Hierzu wurden vom Regierungspräsidium Gießen persönliche Anmeldedaten an alle zur Teilnahme berechtigten Einwenderinnen und Einwender versendet. Die Antragstellerin sowie die betroffenen Fachbehörden wurden über die Online-Konsultation informiert und können ebenfalls persönliche Anmeldedaten erhalten.

Falls Sie zu dem genannten Personenkreis gehören und keine Anmeldedaten erhalten haben, melden Sie sich bitte über die links unter „Kontakt" genannten Wege an das Regierungspräsidium Gießen.

Die eingestellten Diskussionsbeiträge sind für alle Besucherinnen und Besucher dieser Website sichtbar, die Öffentlichkeit kann die Diskussion also – wie das auch in einem Erörterungstermin möglich gewesen wäre – verfolgen.

Einige Einwenderinnen und Einwender haben in ihren Einwendungen darum gebeten, ihre Namen und Anschriften nicht an die Vorhabensträgerin weiterzugeben. Um diesem Wunsch auch bei der Online-Konsultation Rechnung zu tragen, werden bei den Diskussionsbeiträgen die Namen der Einwenderinnen und Einwender nicht genannt. Es steht natürlich jeder Einwenderin und jedem Teilnehmer frei, den Namen im Beitrag freiwillig zu nennen.


Welche Informationen sind verfügbar?
Für die Online-Konsultation werden den zur Teilnahme Berechtigten und der Öffentlichkeit ab dem Beginn der Online-Konsultation, also ab dem 07.03.2023, die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen auf der Konsultationsplattform zugänglich gemacht.

Die vorgebrachten Einwendungen wurden einzeln erfasst, die Inhalte nach Themengebieten gegliedert, zusammengefasst und in Form einer Einwendungstabelle dargestellt. Diese Einwendungstabelle ist auf dieser Konsultationsplattform zu finden.

Die Einwendungstabelle enthält auch die Kommentare der Vorhabensträgerin sowie die Stellungnahmen der Genehmigungsbehörde und der betroffenen Fachbehörden und –stellen zu den Einwendungen.
Außerdem werden auf dieser Konsultationsplattform noch einmal die vollständigen Unterlagen aus der Auslegung zur Verfügung gestellt.


Was passiert nach der Online-Konsultation?
Über die Online-Konsultation wird eine Niederschrift angefertigt, in der unter anderem ihr Verlauf und ihre Ergebnisse festgehalten werden. Die Vorhabensträgerin erhält eine Abschrift der Niederschrift und auch die Einwenderinnen und Einwender können auf Anforderung eine Abschrift der Niederschrift erhalten.

Nach Abschluss der Online-Konsultation wird das Regierungspräsidium Gießen über den Antrag der Ferrero OHG auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für die bestehende Anlage zur Herstellung von Süßwaren entscheiden. Dabei werden alle Argumente aus den Einwendungen, Äußerungen und Stellungnahmen, die Stellungnahmen der Behörden sowie die Beiträge der Online-Konsultation in die Entscheidung mit einbezogen.
Die Entscheidung über den Antrag wird öffentlich bekanntgegeben.

Noch Fragen?
Sollten Sie weitere Fragen zu der Online-Konsultation haben, können Sie diese über die aufgeführten Kontaktdaten an die Genehmigungsbehörde, das Regierungspräsidium Gießen richten.