Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan „Siedlung-Süd“ in Lodersleben

Der Stadtrat von Querfurt hat in öffentlicher Sitzung am 27.09.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Siedlung-Süd“ in Lodersleben nach § 13b BauGB beschlossen. In öffentlicher Sitzung des Stadtrates am 13.12.2018 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Süden des Ortsteils Lodersleben, zwischen der Straße Kacheltor und Siedlung Süd. Das Plangebiet umfasst folgende Flurstücke der Flur 5 in der Gemarkung Lodersleben: 237/100, 237/101, 237/102, 237/103, 237/104, 237/105, 237/107, 237/108, 237/109, 237/110, 237/111, 237/112 und 237/113. Die Lage der Planfläche ist im beigefügten Planausschnitt dargestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Siedlung-Süd“ (Stand Oktober 2018) bestehend aus Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen, Begründung und Anlagen wird in der Zeit

vom 02.01.2019 bis einschließlich 01.02.2019


Montag 8.00 -12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr

Dienstag 8.00 -12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag 8.00 -12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr

Freitag 8.00 -12.00 Uhr


im Sachgebiet Bauwesen der Stadtverwaltung Querfurt, Markt 9 in 06268 Querfurt im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausgelegt. Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der vollständige Entwurf können während der Auslegungszeit ebenso auf der Internetseite der Stadt Querfurt eingesehen werden:
Rathaus & Service → Stadtentwicklung → Bebauungspläne (Aufstellung)


Sie haben hier die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Plandokumente und/oder eine Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes „Siedlung-Süd“ online abzugeben. Für diese Nutzung ist eine Registrierung erforderlich.

Während der Auslegungszeit ist die Abgabe einer Stellungnahme ebenso – schriftlich und/ oder mündlich zur Niederschrift - bei der Stadt Querfurt möglich. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.



gez. Andreas Nette

Bürgermeister