Beteiligung nach § 9 Abs. 2 ROG zur Teilfortschreibung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - Einzelhandel (Kapitel 2.4.3.2)

Der Planungsausschuss des Regionalverbandes Heilbronn-Franken hat am 20.10.2023 die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 12 Abs. 2 u. 3 LplG beschlossen.

Ziel der Fortschreibung des Kapitels Einzelhandel (Kapitel 2.4.3.2) des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 ist die Schaffung einer neuen räumlichen Kulisse für Einzelhandelsgroßprojekte der Grundversorgung, ohne dabei den Schutz der Innenstädte aufzugeben.

Die Beteiligungsunterlagen bestehen aus folgenden Dokumenten:

  • Entwurf der Satzung zur Teilfortschreibung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Einzelhandel (Kapitel 2.4.3.2), Stand: 04.10.2023.

  • Anlage A zur Satzung: Textteil der Teilfortschreibung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Einzelhandel (Kapitel 2.4.3.2), einschließlich Begründung der Plansätze.

  • Anlage B zur Satzung: Kartenteil der Teilfortschreibung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Einzelhandel (Kapitel 2.4.3.2): Auszüge aus der Raumnutzungskarte.

  • Anlage C zur Satzung: Begründung zum Kartenteil: Steckbriefe der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA).

  • Anlage D zur Satzung: Umweltbericht zur Teilfortschreibung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Einzelhandel (Kapitel 2.4.3.2)


Der Planentwurf besteht aus der Satzung sowie Textteil und Kartenteil (Anlagen A und B zur Satzung). Die Gemeindesteckbriefe (Anlage C zur Satzung) und der Umweltbericht (Anlage D zur Satzung) zählen zu den planbegründenden Unterlagen. Nach § 9 Abs. 2 ROG sind die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen bei der Aufstellung des Raumordnungsplans zu beteiligen.

Wir bitten Sie um Prüfung Ihrer durch die Planung berührten Belange und um die Abgabe Ihrer Stellungnahme zur Planung bis zum 29.02.2024.