Unterrichtung über den Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung Solarenergie des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 im Zuge der Regionalen Planungsoffensive Erneuerbare Energien nach § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG)

Der Planungsausschuss des Regionalverbandes Heilbronn-Franken hat am 21.10.2022 den Aufstellungsbeschluss für die Teilfortschreibung Solarenergie des Regionalplans Heilbronn-Franken nach § 12 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LplG) gefasst.

Ziel der Teilfortschreibung ist es, dass nach § 21 KlimaG BW gesetzlich vorgegebene Flächenziel von 0,2 % der Regionsfläche für Freiflächenphotovoltaikanlagen (FFPV-Anlagen) zu sichern. Dies sind konkret 953 ha für die Region Heilbronn-Franken, die bis zum 30.09.2025 durch eine Planänderung festgelegt werden müssen. Hierfür wird ein vorhabenbezogener Ansatz gewählt, da dieser sich nach Ansicht des Regionalverbandes in der gegenwärtigen Mangelsituation am besten eignet, um möglichst schnell stromproduzierende FFPV-Anlagen an das Netz zu bringen. Der Regionalverband führt vom 17.05. bis 31.07 eine Online-Abfrage für Kommunen der Region und Projektierer durch, in welcher FFPV-Vorhaben innerhalb der Region gemeldet werden können. Diese Vorhaben sollen dann, sofern sie sich hierfür eigenen, regionalplanerisch gesichert und ihnen soll eine Umsetzung ermöglicht werden. Hierfür werden ggf. im Rahmen der Teilfortschreibung Konflikte mit Zielen der Raumordnung ausgeräumt. Darüber hinaus sollen bestehende regionalbedeutsame FFPV-Anlagen ebenfalls regionalplanerisch gesichert werden. Weiter sollen über diese konkreten Vorhaben hinaus, sofern sie im Einzelfall geeignet sind, jeweils Erweiterungsmöglichkeiten einbezogen werden. Dies soll einer zukünftigen Erweiterung der Bestandsanlagen im Sinne einer plausibilisierten Angebotskulisse dienen. Die regionalplanerische Sicherung wird voraussichtlich durch Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Photovoltaikanlagen nach Plansatz 4.2.3.4 (2) erfolgen. Ggf. sind hierfür Änderungen des Plansatzes erforderlich.

Darüber hinaus soll in der Teilfortschreibung eine Ausnahmemöglichkeit für Solarthermievorhaben im Regionalen Grünzug eingeführt werden. Hierdurch will der Regionalverband auf zukünftig zu erwartende entsprechende Vorhaben durch zunehmende kommunale Wärmeplanungen vorbereitet sein.

Nach § 9 Abs. 1 ROG sind die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen von der Aufstellung des Raumordnungsplans zu unterrichten. Wir weisen darauf hin, dass es sich hierbei noch nicht um die später erfolgende Beteiligung Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeitsbeteiligung zur Regionalplanänderung nach § 9 (2) i.V.m. § 12 (2) und (3) LplG handelt. Diese erfolgt nach Aufstellung eines Planentwurfs.

Der Regionalverband Heilbronn-Franken macht gem. § 12 Abs. 2 Sätze 3 und 4 (LplG) von der Möglichkeit Gebrauch, die Beteiligung digital durchzuführen.

Die Beteiligungsdokumente sind frei zugänglich (auch ohne Anmeldung/Registrierung).
- Vorlage (VV) 10/181
- Anlage: Scoping-Papier