Unterrichtung über den Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 im Zuge der Regionalen Planungsoffensive Erneuerbare Energien nach § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG)

Der Planungsausschuss des Regionalverbandes Heilbronn-Franken hat am 21.10.2022 den Aufstellungsbeschluss für die Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 im Zuge der Regionalen Planungsoffensive Erneuerbare Energien nach § 12 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LplG) gefasst.

Ziel dieser Teilfortschreibung Windenergie ist es, dass durch Bundes- und Landesrecht für die Region Heilbronn- Franken festgelegte Ziel von 1,8% Windenergieflächen zu erreichen (vergleiche hierzu § 3 WindBG in Verbindung mit § 20 KlimaG BW). Gemäß diesen gesetzlich verbindlich festgelegten Vorgaben müssen in der Region ca. 8577 ha Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen festgelegt und damit für die Windkraftnutzung gesichert werden. Als Zielmarke bis zum Satzungsbeschluss der zur Erreichung dieser Vorgabe notwendigen regionalen Planungen gibt das KlimaG BW den 30.09.2025 vor. Sollte der nach Bundesrecht in § 3 WindBG gestaffelte Zielwert nicht spätestens bis zu den in diesem Paragraphen genannten Zeitpunkten (1,1 % bis 2027, 1,8 % bis 2032) erreicht sein, entfällt gemäß § 249 (7) BauGB die Möglichkeit einer Steuerung des notwendigen Zubaus und eine großflächige Privilegierung für Windenergieanlagen bis zum Erreichen des Flächenziels tritt in Kraft.

Aus diesen sehr klaren gesetzlichen Vorgaben ergibt sich der Auftrag für die Region Heilbronn-Franken in ausreichendem Umfang Vorranggebiete für Windkraft festzulegen. In den hier zur Unterrichtung vorgelegten Unterlagen, wird anhand des regionalen Kriterienkataloges dargelegt, in welcher Form der Regionalverband sich diesem Flächenziel nähern wird. Neben dem reinen Erreichen gesetzlicher Vorgaben, legt der Regionalverband dabei sehr großen Wert darauf, dass nach der Festlegung der Flächen diese möglichst zeitnah in eine Umsetzung gelangen, die Flächen gerecht in der Region verteilt sind und sich auf anderen Ebenen bereits geleistete Planungsarbeiten weitgehend darin wiederfinden. Dies soll mit dem erstellten Kriterienkatalog erreicht werden. Es ist weiter ein aus diesen Kriterien abgeleiteter Suchraum beigefügt, in welchem die Suche nach Vorranggebieten stattfinden wird. Im Rahmen dieser Teilfortschreibung werden voraussichtlich andere regionalplanerische Festlegungen mit Vorranggebieten für Windkraft überlagert werden, im Einzelfall können diese Festlegungen auch zurückgenommen werden. Hierfür werden ggf. Änderungen des Plansatzes 4.2.3.3 und eventuell weiterer Freiraumfestlegungen notwendig.

Nach § 9 Abs. 1 ROG sind die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen von der Aufstellung des Raumordnungsplans zu unterrichten. Wir weisen darauf hin, dass es sich hierbei noch nicht um die später erfolgende Beteiligung Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeitsbeteiligung zur Regionalplanänderung nach § 9 (2) i.V.m. § 12 (2) und (3) LplG handelt. Diese erfolgt nach Aufstellung eines Planentwurfs.


Der Regionalverband Heilbronn-Franken macht gem. § 12 Abs. 2 Sätze 3 und 4 (LplG) von der Möglichkeit Gebrauch, die Beteiligung digital durchzuführen.
Die Beteiligungsdokumente sind frei zugänglich (auch ohne Anmeldung/Registrierung).
- Vorlage (VV) 10/180
- Anlage 1: Kriterienset
- Anlage 2: Suchraumkarte
- Anlage 3: Begründung
- Anlage 4: Scoping-Papier
- Anlage 5: Liste nicht berücksichtigter Daten
- Anlage 6: Datenquellen