Teilfortschreibung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020
- Einzelhandel (Kapitel 2.4.3.2)

der Planungsausschuss des Regionalverbandes Heilbronn-Franken hat am 13.05.2022 die Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange nach § 9 Abs. 1 ROG auf der Grundlage der in der Anlage beigefügten Dokumente beschlossen. Wir weisen darauf hin, dass es sich hierbei noch nicht um die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Öffentlichkeitsbeteiligung zur Regionalplanteilfortschreibung nach § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 12 Abs. 2 u. 3 LplG handelt, die der Unterrichtung nachfolgt.

Ziel der Fortschreibung des Kapitels Einzelhandel (Kapitel 2.4.3.2) des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 ist die Schaffung einer neuen räumlichen Kulisse für Einzelhandelsgroßprojekte der Grundversorgung, ohne dabei den Schutz der Innenstädte aufzugeben.

Die Beteiligungsunterlagen bestehen aus folgenden Dokumenten:
• Ziel der Teilfortschreibung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Einzelhandel (Kapitel 2.4.3.2)
• Kurzübersicht über die beabsichtigten Änderungen
• Planentwurf: Textteil zur Teilfortschreibung
• Scoping-Papier
• Prototyp Umweltdatenblatt für den Umweltbericht
• GMA Bestandsanalyse

Die ersten beiden Dokumente dienen der Übersicht. Beim Planentwurf, Textteil zur Teilfortschreibung, und dem Scoping-Papier handelt es sich um die Plandokumente, die dieser Unterrichtung zugrunde liegen. Ein Kartenteil zur Planung existiert noch nicht. Dieser wird derzeit auf der Grundlage des hier vorliegenden Planentwurfs, der abstrakte Vorgaben enthält, im Austausch mit den Städten und Gemeinden erarbeitet und wird Teil des o. g. Beteiligungsverfahrens nach § 9 Abs. 2 ROG i.V.m § 12 Abs. 2 u. 3 LplG, das noch aussteht. Der Prototyp Umweltdatenblatt illustriert, wie im weiteren Verfahren die berührten Umweltbelange abgebildet werden, wenn konkrete Flächen im Regionalplan festgelegt werden.

Nach § 9 Abs. 1 ROG sind die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen von der Aufstellung des Raumordnungsplans zu unterrichten.

Wir bitten Sie uns bis zum 05.12.2022 über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und Maßnahmen, die für die Planaufstellung bedeutsam sein können, sowie deren zeitliche Abwicklung in Kenntnis zu setzen und uns Ihnen vorliegende Informationen, die für die Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, zur Verfügung zu stellen. Weiter bitten wir Sie zum Untersuchungsrahmen der Umweltprüfung einschließlich Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichtes zur Teilfortschreibung des Regionalplans (Kapitel 2.4.3.2 – Einzelhandel) Stellung zu nehmen.