20. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 „Ausweisung von weiteren Vorbehaltsgebieten für regionalbedeutsame Photovoltaikanlagen und Anpassung der Ausnahmeregelung für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Regionalen Grünzügen nach Plansatz 3.1.1.“

Der Planungsausschuss des Regionalverbands Heilbronn-Franken hat in seiner Sitzung am 18. März 2022 in Krautheim die Einleitung der 20. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 beschlossen. Mit der 20. Änderung sollen fünf neue Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Freiflächenphotovoltaikanlagen ausgewiesen und die Ausnahmeregelung für Freiflächen­photovoltaikanlagen in Regionalen Grünzügen angepasst werden.

Der Regionalverband hat durch eine Abfrage bei den Kommunen der Region Heilbronn-Franken geplante Freiflächenphotovoltaik-Projekte ab einer Größe von 10 Hektar erhoben, die innerhalb eines Regionalen Grünzugs liegen. In Regionalen Grünzügen sind solche Anlagen bisher nur ausnahmsweise bis zu einer Größe von 5 Hektar und nur unter bestimmten Voraussetzungen wie z.B. die Lage außerhalb besonders hochwertiger landwirtschaftlicher Nutzflächen sowie in Anbindung an bestehende Siedlungen und Infrastruktureinrichtungen zulässig. Fünf Kommunen haben geplante Anlagen auf Ihren Gemarkungen gemeldet, deren Umsetzung der Regionalverband Heilbronn-Franken ermöglichen möchte. Geplant sind Freiflächenphotovoltaikanlagen westlich von Bad Rappenau, südlich von Gundelsheim-Höchstberg, westlich von Gemmingen, südlich von Tauberbischofsheim-Dittigheim und östlich von Schwäbisch-Hall Sulzdorf. Die fünf Vorhaben haben insgesamt eine Fläche von ca. 100 Hektar, der Umsetzungswille wurde bei allen Vorhaben bereits von den Gemeinderäten bestätigt. Die Größen der geplanten Vorbehaltsgebiete werden unter Berücksichtigung lokaler Verhältnisse und im Sinne möglicher Erweiterungen angemessen über das konkrete Plangebiet hinausgehend im Regionalplan festgelegt werden. Alle Anlagen bieten einen regionalen Mehrwert, wie z.B. die Umsetzung als Agri-PV-Anlage oder eine finanzielle Beteiligung der Bürgerschaft. Im Rahmen der Regionalplanänderung werden die Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Photovoltaikanlagen mit den Regionalen Grünzügen überlagert. Durch die Überlagerung bleibt die Schutzwirkung der Regionalen Grünzüge dauerhaft erhalten.

Mit der Anpassung der Ausnahmeregelung für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Regionalen Grünzügen soll im Zuge der 20. Änderung außerdem die Flächenobergrenze von bisher 5 ha auf 10 ha angehoben werden.

Durch diese 20. Änderung des Regionalplans möchte der Regionalverband Heilbronn-Franken die Energiewende weiterhin aktiv voranbringen und die Umsetzung großflächiger Freiflächen-Photovoltaikanlagen innerhalb von Regionalen Grünzügen ermöglichen.

Der Regionalverband führt nun die Unterrichtung des Aufstellungsbeschlusses der 20. Änderung des Regionalplans nach § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz durch. Auf Basis der eingehenden Stellungnahmen erfolgt im Anschluss die Erarbeitung und Zusammenstellung der Planunterlagen für die Regionalplanänderung und der Einstieg in das weitere Beteiligungsverfahren.

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgte in Form einer Pressemitteilung sowie über die Homepage des Regionalverbandes unter der Adresse www.rvhnf.de. Dort können weitere Informationen zur Änderung des Regionalplans eingesehen werden.

Bei der Unterrichtung handelt es sich noch nicht um die offizielle Beteiligung am Planentwurf gemäß § 9 Abs. 2 ROG und § 12 Abs. 2 und 3 LplG; diese Beteiligung folgt erst zu einem späteren Zeitpunkt.