Öffentliche Beteiligung des Entwurfs der Teiländerung des 2. Entwurfs der Planänderung zum REP Halle (Stand 30.11.2017) vom 10.11.2020

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle hat am 27.03.2012 mit Beschluss-Nr. III/ 07-2012 beschlossen, gemäß §§ 7 Abs. 1 und § 3 Abs. 14 Landesplanungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LPlG LSA; in Kraft bis 30.06.2015) in Verbindung mit § 7 Abs. 7 Raumordnungsgesetz (ROG) den Regionalen Entwicklungsplan Halle zu ändern und das entsprechende Planänderungsverfahren einzuleiten.

Am 01.12.2020 hat die Regionalversammlung aus Gründen der Normenklarheit die 2019 gefassten Beschlüsse Nr. V/51-2019 und Nr. V/52-2019 aufgehoben, da diese die erneut zu bearbeitenden Planinhalte nicht enthielten. Sie hat mit Beschluss-Nr. V/04-2020 entschieden, dass die Öffentlichkeit nunmehr zu folgenden wesentlich geänderten Belangen erneut anzuhören ist:

Kapitel 5.1.4. Entwicklungsachsen
Kapitel 5.3.6. Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung
Kapitel 5.4.1. Vorrangstandorte von übergeordneter strategischer Bedeutung für neue Industrieansiedlungen
Kapitel 5.4.2. Vorrangstandorte für landesbedeutsame Industrie- und Gewerbeflächen
Kapitel 5.5.1. Regional bedeutsame Standorte für Industrie und Gewerbe
Kapitel 5.8.2. Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie verbunden mit der Wirkung von Eignungsgebieten
Kapitel 5.10.1 Energieversorgung
Kapitel 11.0 Anlagen.

In dieser Anwendung werden Ihnen alle Dokumente des Entwurfs der Teiländerung des 2. Entwurfs der Planänderung zum REP Halle (Stand 30.11.2017) vom 10.11.2020 zur vollständigen Online-Bearbeitung bereitgestellt. Mit der Nutzung der Online-Beteiligung besteht die Möglichkeit, Hinweise, Anregungen und Bedenken zum Planentwurf ausschließlich digital und somit papierlos abzugeben.

Das Erfordernis, eine online abgegebene Stellungnahme zusätzlich noch schriftlich auf Papier abzugeben, besteht nicht.

Die hier bereitgestellten Dokumente entsprechen inhaltlich vollumfänglich der gedruckten Fassung der Planunterlagen. Diese stehen auch zum Download zur Verfügung.

Sie können Ihre Stellungnahme in der Zeit vom
22. Februar bis 24. März 2021
abgeben.
Danach ist die Online-Beteiligung nicht mehr zugänglich!

Wir freuen uns, dass Sie von Ihrem Beteiligungs- und Mitwirkungsrecht Gebrauch machen und dafür die Online-Beteiligung nutzen!