Zweiter Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen in den Abschnitten 1.1 Handlungsbezogene Raumkategorien, 2.2 Zentrale Orte und überörtlich bedeutsame Gemeindefunktionen, 2.3 Mittelzentrale Funktionsräume und 5.2 Energie

Die Thüringer Landesregierung hat am 16. Januar 2024 den zweiten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen beschlossen und zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und des Landtags freigegeben.

Die Gemeindeneugliederungen in Thüringen und die dynamische Entwicklung im Themenfeld Energie machen eine Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms in den unmittelbar betroffenen Abschnitten besonders dringlich. Daher sind Änderungen in den Abschnitten

- 1.1 Handlungsbezogene Raumkategorien,
- 2.2 Zentrale Orte und überörtlich bedeutsame Gemeindefunktionen,
- 2.3 Mittelzentrale Funktionsräume und
- 5.2 Energie
vorgesehen.

Die Stellungnahmen zum ersten Entwurf wurden fachlich geprüft und konnten teilweise im zweiten Entwurf des Landesentwicklungsprogramms, der nun zur Beteiligung vorliegt, berücksichtigt werden. Gegenüber dem ersten Entwurf haben sich folgende wesentliche Änderungen ergeben:

1. Orientierung der Raumstrukturen an den Mittelzentren und Mittelbereichen. Die Raumstrukturtypen werden damit übersichtlicher und klarer strukturiert ausgewiesen. Die Weiterentwicklung bzw. Vergleichbarkeit mit dem LEP 2025 ist stärker gegeben.

2. Konsequente Aufgabentrennung zwischen rahmengebender Landesplanung und konkret planender Regionalplanung. Die Abgrenzung der Raumstrukturtypen erfolgt weiterhin im LEP. Konkrete Regelungen für die unterschiedlichen Raumstrukturtypen sind nunmehr vollständig Aufgabe der Regionalplanung.

3. Nordhausen wird zusätzlich als Oberzentrum ausgewiesen. Damit befindet sich in jeder der vier Thüringer Planungsregionen ein Oberzentrum.

4. Das funktionsteilige Oberzentrum Südthüringen wird um die Städte Meiningen und Schmalkalden ergänzt. Die Partner nehmen die Funktionen in unterschiedlicher Kooperationstiefe innerhalb eines Kooperationsraums wahr.

5. Ausbaubedarf der Stromverteilnetze wird besonders hervorgehoben und als Grundsatz neu aufgenommen. In den nächsten Jahren dürfte ein erheblicher Ausbaubedarf bestehen, der raumverträglich erfolgen soll und mit dem Ausbau der Energieanlagen, insbesondere der Windenergie- und Freiflächenphotovoltaikanlagen koordiniert werden muss.

6. Regionale Teilflächenziele für Vorranggebiete Windenergie werden im Lichte der Stellungnahmen sowie an der aktuellen Vorgehensweise des Bundes angelehnt überarbeitet. Die Methodik wird als Anlage Teil des zweiten LEP-Entwurfs.

7. Einführung der Option einer zwischen Regionalen Planungsgemeinschaften verbindlich abgestimmten Abweichung von den regionalen Teilflächenzielen im LEP bei Einhaltung des 2,2-%-Flächenbeitragswerts für Thüringen. Diese neu eingeführte Option ermöglicht es nunmehr den Regionalen Planungsgemeinschaften selbst, eine Verteilung der Vorranggebiete Windenergie in eigener Verantwortung vorzunehmen. In der Summe muss jedoch der Flächenbeitragswert von 2,2 % erreicht werden.

Der zweite Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen umfasst:

- Textteil und Begründung, einschließlich Umweltbericht als gesonderten Teil der Begründung,
- Karte Raumstruktur und Karte Zentrale Orte, Mittel- und Grundversorgungsbereiche sowie
- Anlage zur Begründung „Herleitung der regionalen Flächenziele zur Umsetzung des Flächenbeitragswertes gemäß dem Wind-an-Land-Gesetz in Thüringen“.

Der Beteiligungszeitraum ist vom 5. Februar 2024 bis einschließlich 15. März 2024.


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