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Privatperson

Privatpersonen sind Bürgerinnen und Bürger, die
Interesse an dem Landesentwicklungsplan haben.

Als Privatpersonen gelten auch juristische
Personen, wie Unternehmen, Verbände und
Vereinigungen, die keine Träger öffentlicher
Belange sind.

Träger öffentlicher Belange

TÖB nehmen öffentliche Aufgaben wahr.
Unternehmen, die öffentliche Aufgaben erfüllen,
gehören ebenfalls dazu, insbesondere
Aufgabenträger in den Bereichen Verkehr sowie
Ver- und Entsorgung.

TÖB können auch Verbände sein, z.B. anerkannte
Naturschutzvereinigungen im Sinne von § 63 Abs.
2 des Bundesnaturschutzgesetzes, ferner
Organisationen der Wirtschaft und
Gewerkschaften.