20. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 - „Ausweisung von weiteren Vorbehaltsgebieten für regionalbedeutsame Photovoltaikanlagen und Anpassung der Ausnahmeregelung für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Regionalen Grünzügen nach Plansatz 3.1.1“

Der Regionalverband Heilbronn-Franken legt gemäß §12 Abs. 2 LplG den Entwurf der 20. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 zur Beteiligung vor. Sie haben damit die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Entwurf der 20. Änderung abzugeben.

Gegenstand der 20. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 ist die Ausweisung von weiteren Vorbehaltsgebieten für regionalbedeutsame Photovoltaikanlagen und Anpassung der Ausnahmeregelung für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Regionalen Grünzügen nach Plansatz 3.1.1.

Der Entwurf wurde in der vorliegenden Fassung (siehe Anlagen) am 24. März 2023 von der Verbandsversammlung als Anhörungsentwurf zur Beteiligung gemäß § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LplG) beschlossen.

• Entwurf der Satzung zur 20. Änderung des Regionaplans

• Anlage A zur Satzung: Text- und Kartenteil zur 20. Änderung des Regionalplans

• Anlage B zur Satzung: Begründung zur 20. Änderung des Regionalplans

• Anlage C zur Satzung: Umweltbericht zur 20. Änderung des Regionalplans

Der Regionalverband Heilbronn-Franken macht gem. § 12 Abs. 2 Sätze 3 und 4 (LplG) von der Möglichkeit Gebrauch, die Beteiligung digital durchzuführen.
Die Beteiligungsdokumente sind frei zugänglich (auch ohne Anmeldung/Registrierung). Zum Beteiligungsverfahren