Beteiligung zur Aufstellung des Raumordnungs- und Teilregionalplans:

1. Entwurf der Gesamtfortschreibung des Regionalen Teilgebietsentwicklungsprogramms für den Planungsraum Amsdorf (TEP Amsdorf) gemäß § 9 Absatz 2 ROG i. V. m. § 7 Absatz 5 Landesentwicklungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA)

Hiermit beteiligt die Regionale Planungsgemeinschaft Halle gemäß § 9 Absatz 2 ROG i. V. m. § 7 Absatz 5 LEntwG LSA die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen frühzeitig zum 1. Entwurf der Gesamtfortschreibung des TEP Amsdorf.

Gemäß § 10 Absatz 1 LEntwG LSA sind für Gebiete, in denen Braunkohleaufschluss- oder -abschlussverfahren durchgeführt werden sollen, Regionale Teilgebietsentwicklungspläne als Teilregionalpläne aufzustellen.

Nach § 2 Absatz 4 LEntwG obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als Trägern der Regionalplanung die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Fortschreibung von Regionalen Teilgebietsentwicklungsplänen. Sie erledigen diese Aufgabe in Regionalen Planungsgemein-schaften.

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle hat am 29.01.2018 beschlossen (Beschluss-Nr. IV/05-2018), den TEP Amsdorf (veröff. am 06.02.1997, MBl. LSA 5/1997, S. 117, zuletzt geändert durch 1. Änderung am 06.09.2006, veröff. am 15.09.2006, ABl. LVwA LSA 12/2006) zu ändern und insgesamt fortzuschreiben.

Der Planungsraum des TEP Amsdorf umfasst:
- die Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land: mit den Ortschaften: Amsdorf, Röblingen am See,Stedten sowie Wansleben am See (Landkreis Mansfeld-Südharz) und
- die Gemeinde Teutschenthal: mit den Ortschaften Dornstedt und Steuden (Landkreis Saalekreis).

Im Planungsraum Amsdorf wird Braunkohle zur stofflichen Nutzung abgebaut.

Regionale Teilgebietsentwicklungspläne legen gemäß § 10 Absatz 3 LEntwG LSA die Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest, die für eine geordnete Braunkohlen- und Sanierungsplanung erforderlich sind. Das sind insbesondere Festlegungen zu Abbaugrenzen und Sicherheitslinien des Abbaus, zu Haldenflächen und deren Sicherheitslinien, zu erforderlichen Umsiedlungen und zur Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft.

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Halle hat am 28.11.2023 den 1. Entwurf der Gesamtfortschreibung des TEP Amsdorf beschlossen (Beschluss-Nr. II-06-2023) sowie die Freigabe für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentliche Stellen.

Hiermit wird ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme:
- zum 1. Entwurf der Gesamtfortschreibung vom 28.11.2023 mit Festlegungskarte
- zu seiner Begründung
- sowie zum Umweltbericht
gegeben.

Im 1. Entwurf der Gesamtfortschreibung des TEP Amsdorf erfolgen textliche und kartographische Festlegungen zu diesen Einzelinhalten:
- Bergbau (Abbaugrenze, Sicherheitslinie),
- Bergbaufolgelandschaft mit einem Restsee und Sanierungsplanung,
- Bodenschutz,
- Gewässerschutz,
- Hochwasserschutz,
- Industrie- und Gewerbestandorte,
- Industrieerschließungsstraße,
- Klimaschutz,
- Landwirtschaft,
- Multifunktionspark,
- Natur und Landschaft sowie Aufbau eines ökologischen Verbundsystems,
- Rohstoffgewinnung (übertägig und untertägig),
- Wiederbewaldung.

Die Auslegung des Entwurfs wird in der Zeit vom
29.01.2024 bis zum 22.03.2024
durchgeführt.

Nach dem 22.03.2024 eingehende Hinweise, Anregungen und Bedenken, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, sind gemäß § 9 Abs. 2 Satz 4 ROG ausgeschlossen.